Investieren Sie als Einzelperson oder Organisation aus dem EWR

James Grant
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  • Aktualisiert

In Februar 2023 wurde die Spiritualme UG (das Unternehmen hinter sissoo.com und thevintageark.com) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als junges innovatives Unternehmen bewertet und qualifizierte sich damit für den INVEST-Zuschuss für Risikokapital. Dies ist gültig bis Januar 2024. Einzelheiten für potenzielle Investoren finden Sie unten.

Hinweis: Der folgende Text wurde aus dem deutschen Original übersetzt und für potenzielle Investoren angepasst.

Hier (ohne Gewähr) ein Überblick über die wichtigsten Bedingungen des INVEST-Zuschusses für Wagniskapital aus der ab 06.02.2023 geltenden Richtlinie.

Drücken Sie HIER Ihr Interesse aus.

Grundsatz

INVEST bringt Spiritualme und private Investoren zusammen, die an das Team und unser Produkt sissoo.com glauben. Das Förderprogramm INVEST mobilisiert mehr privates Risikokapital von Business Angels und hilft Spiritualme so, leichter einen Investor zu finden. Neugründungen scheitern oft in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Risikokapital fehlt. An dieser Stelle setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Förderprogramm INVEST an.

I. Zuschuss für den Erwerb

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für den 25 % (Investor) Zuschuss sind:

  • 25 % Erwerbszuschuss für direkten Aktienerwerb und für Wandeldarlehen
  • Einführung eines "INVEST-Budgets" von 100.000 Euro an Akquisitionszuschüssen pro Investor (d.h. keine weitere INVEST-Finanzierung, wenn 100.000 Euro an Akquisitionszuschüssen gezahlt oder genehmigt wurden)
  • 100.000 Euro Mindestanlagebetrag*
  • 200.000 Euro maximal förderfähiger Investitionsbetrag pro Investition
  • Ausweitung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

* Festgelegt von Spiritualme gegenüber dem INVEST-Mindestbetrag von 10.000 Euro.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Investor:

  • Natürliche Person mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder eine Gesellschaft, einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit Sitz im EWR, einschließlich des Sitzes der Gesellschafter im EWR. Die Zahl der Gesellschafter ist auf maximal zehn begrenzt, mindestens ein Gesellschafter muss volljährig sein. Erfolgt die Beteiligung über eine Business Angel GmbH, muss jeder Gesellschafter auch die Anforderungen an den Investor erfüllen. Eine mit der German GmbH vergleichbare Rechtsform eines EU-Staates ist ebenfalls zulässig.
  • Die Business Angel GmbH (oder das Äquivalent aus einem EU-Staat) muss den „Erwerb und das Halten oder die Veräußerung von Beteiligungen" als Geschäftszweck haben. Die Geschäftszwecke „Vermögensverwaltung" und „Beratung" sind nur ergänzend zulässig.
  • Der Aktienerwerb muss wirtschaftlich motiviert sein (Gewinnerzielungsabsicht), auf eigene Rechnung/mit eigenem Geld erfolgen und darf nicht kreditfinanziert sein.
  • Außerdem muss es sich um eine erstmalige Beteiligung an dem Unternehmen handeln. Folgeinvestitionen werden nicht unterstützt.
  • Der Investor darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.

Die wichtigsten Regeln für die Teilnahme:

  • Ordentliche, voll risikotragende Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG - bzw. deren Äquivalent in einem EU-Staat) oder einer Genossenschaft (eG), die neu ausgegeben werden.
    Übliche Verwässerungsschutzbestimmungen und Liquidationspräferenzen sind ausgenommen, wenn sie für alle Investoren einer Runde gleichermaßen gelten.
  • Wandeldarlehen (25 %) sind auch unter den folgenden wichtigsten Bedingungen zulässig:
    • Wandeldarlehen werden mit marktüblichen Klauseln ausgegeben
    • Das Unternehmen muss aufgrund des Wandeldarlehens über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen, d. h. das Geld muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Investor an das Unternehmen überwiesen werden.
    • Eine spätere Umwandlung muss im Darlehensvertrag vorgesehen sein
    • Die Umwandlung muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Genehmigungsbescheid erfolgen
    • Es kann nur ein Zahlungsaufruf erfolgen, auch wenn die Umwandlung des Darlehens in mehreren Kapitalerhöhungsrunden erfolgt
    • Die Auszahlung des Erwerbszuschusses erfolgt erst nach der Umwandlung
    • Die Kombination eines Wandeldarlehens mit einer Meilensteinvereinbarung ist nicht zulässig.

Merkblatt der Federal Office of Economics und Exportkontrolle für Investoren

Die wichtigsten Verfahrensregeln:

  • Verantwortlich: Federal Office of Economics und Exportkontrolle (BAFA) in Eschborn
  • Online-Verfahren:
  • Zweigleisiger Ansatz:
    • Das Unternehmen Spiritualme UG hat sich beworben und ist förderfähig, die Entscheidung ist bis zum 10.02.2024 gültig.
    • Der Investor beantragt einen Zuschuss und gibt die Antragsnummer des Unternehmens an
  • Auszahlung erst nach Nachweis der Investition, bei Meilensteinvereinbarung nach Meilensteininvestition, die jeweils mindestens 10.000 € betragen muss, bei Wandeldarlehen erst nach der Wandlung.
  • Keine Rückforderung des Zuschusses innerhalb der Haltefrist, wenn das Geschäftsmodell gescheitert ist, z. B. im Falle einer Insolvenz.

II. Exitzuschuss

Grundsatz:

Der Exit-Zuschuss beläuft sich auf 25 % des Gewinns aus dem Verkauf einer durch den INVEST-Erwerbszuschuss unterstützten Beteiligung.

Die wichtigsten Regeln für den Exitzuschuss

  • Empfänger des Exitzuschusses sind ausschließlich natürliche Personen
  • Der Erwerb der Aktien, für die der Exitzuschuss beantragt wird, muss bereits ab dem 01.01.2017 von INVEST gefördert worden sein
  • Es gilt eine Mindesthaltedauer von drei Jahren und eine Höchsthaltedauer von 10 Jahren, so dass der Exitzuschuss erst für Veräußerungsgewinne ab dem 01.01.2020 in Frage kommt. Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2031
  • Der Gewinn aus dem Verkauf muss mindestens 2.000 Euro betragen.
  • Die Höhe des Exitzuschusses beträgt 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien, die durch den Erwerbszuschuss unterstützt werden.

Besteuerung

  • Am 27.04.2017 hat der Bundestag die Steuerbefreiung des INVEST-Zuschusses an die neu gefassten INVEST-Richtlinien angepasst, der Bundesrat hat dem Beschluss am 02.06.2017 zugestimmt. Die neue Regelung gilt somit erstmals für das Steuerjahr 2017, so dass alle INVEST-Zuschüsse ab dem 01.01.2017 profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.business-angels.de/invest-zuschuss-jetzt-in-voller-hoehe-steuerfrei/

Bewerbungsformulare:

  • HIER Ihr Interesse bekunden
  • für Investoren (nicht relevant bis zur Abstimmung mit Spiritualme UG)

Zusätzliche Informationen:

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital: Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen

BMWK-Website zu INVEST

INVEST-Datenbank für förderfähige Start-ups auf der Website des BMWi
 

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